Altenheim

Längstmöglich selbstständig wohnen im Alter und gut umsorgt werden von engagierten Pflegekräften, Pflegefachkräften und Betreuungskräften …

 

Seniorenhaus Lerchenweg in Berlin Mariendorf Hier geht's zum Seniorenhaus
Lerchenweg in Mariendorf

Seniorenhaus Siegfriedshof in Berlin Lichtenberg Hier geht's zum Seniorenhaus
Siegfriedshof in Lichtenberg

 

… das bieten die Seniorenhäuser Berlin in den beiden vollstationären Pflegeheimen in Tempelhof und in Lichtenberg.

Beide Pflegeeinrichtungen zeichnen sich durch ihre familiäre Atmosphäre, die professionelle Betreuung und ihre zentrale, aber ruhige Lage aus. In den schönen Gärten mit Sitzmöglichkeiten lässt sich mit anderen Bewohnern, mit Angehörigen oder auch allein die frische Luft genießen.

Im Seniorenhaus Lerchenweg nahe dem belebten Mariendorfer Damm mit seinen vielen Einkaufsmöglichkeiten, dem Volkspark Mariendorf und dem Vivantes Wenckebach-Klinikum finden 80 Menschen mit Pflege- und/oder Betreuungsbedarf ein neues Zuhause.

Unweit des U- und S-Bahnhofes Lichtenberg und der Frankfurter Allee, nur wenige Gehminuten vom Sana Klinikum Lichtenberg entfernt, liegt das beschauliche Seniorenhaus Siegfriedshof mit seinen 56 Pflegeplätzen.

Weitere Informationen zu unseren Häusern finden Sie auf den Internetseiten der Einrichtungen. Für Ihre Fragen zur Betreuung in unseren Häusern oder einen Besichtigungstermin stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Das Pflegestärkungsgesetz 2: Was ändert sich für Bewohner im Pflegeheim?

Pflegestufen und Pflegegrade

Im Zentrum der neuen Gesetzgebung stehen die Änderung vom System der drei Pflegestufen hin zu fünf Pflegegraden und ein neues Verständnis von Pflegebedürftigkeit.

Die Überleitung von Pflegestufen in Pflegegrade erfolgt automatisch. Eine Antragstellung bei der Pflegekasse ist nicht nötig. Personen mit Pflegestufe, bei denen vor dem 01.01.2017 bereits eine eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt wurde, werden in den übernächsten Pflegegrad gestuft. Ohne eingeschränkte Alltagskompetenz erhöht sich die Pflegestufe auf den nächsten Pflegegrad.

Nähere Informationen dazu, was unter einer eingeschränkten Alltagskompetenz zu verstehen ist, finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit ->zur Webseite

weiterlesen...

Pflegekassenleistungen, Eigenanteil und Bestandsschutz

Seit dem 01.01.2017 gilt für alle Bewohner einer stationärer Pflegeeinrichtungen ein einheitlicher Eigenanteil, unabhängig vom Pflegegrad. Das heißt der Eigenanteil, den ein Bewohner zu den Pflegekosten zuzahlen muss, bleibt auch bei zunehmender Pflegebedürftigkeit gleich.

Für die Leistungsbeträge von Personen, die vor dem 01.01.2017 bereits in einem Pflegeheim gelebt haben, gilt ein Besitzbestandsschutz. Das bedeutet, es ist durch die Umstellung kein höherer Eigenanteil zu leisten als zuvor.

Pflegebedürftige, deren Einschränkungen in den Pflegegrad 1 eingestuft werden, können für die Pflegeheimkosten einen monatlichen Betrag von 125 € (Entlastungsleistungen) von der Pflegekasse als Zuschuss erhalten.

Entscheidet sich eine pflegebedürftige Person für die Betreuung in einem Pflegeheim, obwohl das nach Auffassung des MDK bzw. der Pflegekasse nicht erforderlich ist, so verringert sich der Pflegekassenanteil an den Heimkosten auf 80 Prozent.

Neues Begutachtungsverfahren für die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit

Während bisher für die Einteilung in Pflegestufen mehr die Erkrankungen relevant waren, geht es nun um die Beeinträchtigungen in der Selbstständigkeit, egal ob diese körperliche oder mentale Ursachen haben. In verschiedenen Modulen ermittelt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (kurz MDK) nun ganz individuell inwieweit die Person in den Verrichtungen des täglichen Lebens eingeschränkt ist. In einem komplexen Punktesystem werden dann Summen gebildet, die den Pflegegrad ergeben.

 

Pflegeeinrichtung in Berlin mit 80 Plätzen